Der Anstieg der Mieten alarmiert die Politik

Worüber wird gerade diskutiert?

Die SPD-Fraktion dringt darauf, Mieterhöhungen stärker zu begrenzen. In angespannten Wohnungsmärkten sollen die Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 6 Prozent steigen dürfen, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Liegt eine vertraglich vereinbarte Miete mindestens 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, soll dies als Mietwucher gelten, ohne dass dem Vermieter eine Ausnutzungsabsicht nachgewiesen werden muss. Eigenbedarfskündigungen sollen nach den Vorschlägen der SPD-Fraktion nur noch für einen kleineren Personenkreis möglich sein. All das steht in einem Beschlusspapier der SPD-Fraktion von ihrer Klausurtagung in Wiesbaden.

Kommt das jetzt so?

Ziel der SPD-Fraktion ist es, Druck auf Justizminister Marco Buschmann (FDP) zu machen, der für das Mietrecht zuständig ist. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP etliche Punkte vereinbart: In angespannten Wohnungsmärkten soll die Miete in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren maximal um 11 Prozent steigen dürfen. Aktuell sind 20 Prozent erlaubt, in angespannten Wohnungs­märkten 15 Prozent, jeweils bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mietpreisbremse, derzeit befristet bis 2025, soll bis 2029 verlängert werden. Und in die Mietspiegel sollen Vertragsabschlüsse oder -änderungen der vergangenen sieben (statt aktuell sechs) Jahre eingehen.

Das soll dazu führen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete etwas niedriger ist – und damit auch der Spielraum für Mieterhöhungen. Gesetzestexte für all das hat Buschmann bislang noch nicht vorgelegt, was die SPD ärgert. Ein Sprecher von Bundeskanzler Olaf Scholz (SDP) betonte am Montag, die Koalition habe schon „sehr viele Maßnahmen“ für Mieter auf den Weg gebracht, etwa die Erhöhung des Wohngelds. Zugleich müsse der Bund dafür sorgen, dass neue Wohnungen gebaut würden. Der wohnungspolitische Sprecher der FDP Daniel Föst sagte: „Die Wohnkosten sind ohne Frage zu hoch in Deutschland.“ Der beste Schutz für Mieter sei aber ausreichend Wohnraum. „Bauministerium und SPD sollten sich endlich auf die Bekämpfung der Baukrise konzentrieren, bevor unsere Bauwirtschaft vollständig kollabiert.“

Wie entwickeln sich die Mieten?

Etwa die Hälfte der Bürger in Deutschland lebt zur Miete, so viele wie in keinem anderen EU-Land. Wer einen alten Mietvertrag hat, wohnt oft noch sehr günstig. Die Angebotsmieten, also die Mieten für Neuverträge, sind in den vergangenen Jahren aber deutlich gestiegen. In Großstädten wurden nach den Daten des Analysehauses Empirica im zweiten Quartal im Mittel 11,16 Euro je Quadratmeter kalt aufgerufen, 7 Prozent mehr als vor einem Jahr und 22 Prozent mehr als vor fünf Jahren. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen waren es 7,98 Euro, 5 Prozent mehr als im Vorjahr und knapp 27 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Spitzenreiter ist München, wo freie Wohnungen laut Empirica zuletzt für im Schnitt 18,94 Euro je Quadratmeter kalt inseriert wurden. Den höchsten Anstieg gab es in Berlin: um 20 Prozent in einem Jahr auf 13,23 Euro.

Wirkt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse wurde 2015 mit einem Bundesgesetz eingeführt. Sie besagt, dass in angespannten Wohnungsmärkten die Miete in einem neuen Vertrag höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Neubauten – wozu alle nach 2014 errichteten Wohngebäude zählen – sind ausgenommen. Eine weitere Ausnahme: Der Vormieter hat schon mehr gezahlt oder die Wohnung wurde nach dem Auszug umfassend modernisiert. Die Mietpreisbremse steht im Ruf, ein zahnloser Tiger zu sein. Mieter unterschreiben auch Verträge mit höheren Mieten, um überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kam aber zu dem Ergebnis, die Mietpreisbremse habe den Mietenanstieg „moderat verlangsamt“.

Was ist mit Indexmieten?

Ein Indexmietvertrag gibt Vermietern die Möglichkeit, die Kaltmiete jährlich in dem Umfang zu erhöhen, in dem das allgemeine Preisniveau steigt. Den Regeln der Mietpreisbremse muss nur die Ausgangsmiete genügen, mit den Erhöhungen darf die Miete auch darüber hinaus steigen. Lange Zeit waren Indexmietverträge politisch kein Thema. Das hat sich mit der hohen Inflation geändert. Die SPD-Fraktion will eine Kappungsgrenze auch für Indexmieten. Aus dem SPD-regierten Hamburg kam im vergangenen Jahr der Vorschlag, maximal 3,5 Prozent im Jahr zu erlauben. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) ist für eine Begrenzung der Indexmieten, der Justizminister sieht jedoch keinen Änderungsbedarf. Wie viel Prozent der Mietverträge in Deutschland Indexmieten haben, ist nicht bekannt.

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