Der frühere Chef des Bundesamts für Cybersicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, fordert vom ZDF eine Unterlassungserklärung und eine Geldentschädigung von 100.000 Euro. Schönbohm hatte wegen einer Ausgabe der ZDF-Sendung „Magazin Royale“ von Jan Böhmermann seinen Job verloren.
Böhmermann sendet, Faeser wirft raus
Der ZDF-Unterhalter bezichtigte den früheren BSI-Chef, er pflege über einen Lobbyverein engen Kontakt zu einer Firma, die mit dem russischen Geheimdienst verbunden sei. Aufgrund dieser Darstellung im ZDF, die unter der Überschrift „Wie eine russische Firma ungestört Deutschland hackt“ stand, berief Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den BSI-Chef im November des vergangenen Jahres von seinem Posten ab.
An der Stichhaltigkeit von Böhmermanns Präsentation gab es freilich von Beginn an Zweifel. Anhaltspunkte für ein Disziplinarverfahren gegen Schönbohm fand das Innenministerium hernach nicht. Als Versetzungsgrund wurde schließlich ein „gestörtes Vertrauensverhältnis“ angegeben. Heute leitet Schönbohm die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
„Denunziert, auf eine luzide herabwürdigende Weise“
Sein Anwalt Markus Hennig macht dem ZDF schwere Vorwürfe. Bei der Unterlassungsaufforderung, sagt Hennig im Gespräch mit der F.A.Z., gehe es um die Behauptung, Arne Schönbohm habe bewusst mit dem russischen Nachrichtendienst oder den Nachrichtendiensten anderer Länder in Kontakt gestanden. Es sei der Eindruck erweckt worden, es gäbe beim BSI ein Sicherheitsleck. „Herr Böhmermann hat Herrn Schönbohm nicht nur denunziert, sondern dies auch noch auf eine luzide herabwürdigende Weise getan, indem er ihn als ,Cyberclown‘ dargestellt hat. So wurde mein Mandant nicht nur einem falschen Verdacht, sondern auch der Häme ausgesetzt. Das passt leider in ein gesellschaftliches Klima, in dem die Vorverurteilung von Menschen als akzeptabel hingenommen wird. Bei der Geldentschädigung, die wir fordern, geht es allein um den Gedanken der Satisfaktion, die Herrn Schönbohm für diese Rufschädigung zusteht.“
Böhmermann hatte dem früheren BSI-Chef in seiner Sendung nicht nur bewussten Kontakt zum russischen Geheimdienst und den Diensten anderer Länder unterstellt, sondern ein „unbekanntes riesengroßes blubberndes Leck in der deutschen Kompetenz-Pipeline in Sachen IT“ heraufbeschworen und postuliert: „,Die Cybersicherheit in Deutschland ist in Gefahr, und zwar durch den Chef der Cybersicherheit in Deutschland.“
Diese Äußerungen sollen Böhmermann und das ZDF unterlassen. Hier handele es sich, führt der Anwalt Hennig gegenüber dem ZDF aus, um „unwahre Berichterstattung“ und eine „schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“. Die Untersuchungen der Bundesregierung hätten „öffentlich ergeben, dass die aufgestellten Behauptungen unwahr sind“. Bei der Böhmermann-Sendung handele es sich um „eine der schmutzigsten Denunzierungen“, „welche durch einen öffentlich-rechtlichen Sender und damit durch einen von Steuergeldern finanzierten staatlichen Sender jemals erfolgt ist“.
Die Antwort des ZDF auf diese Vorhaltung fällt, auch auf detaillierte Nachfrage der F.A.Z., äußerst knapp aus. „Das Schreiben liegt dem ZDF vor“, heißt es. „Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie eine Geldentschädigung in der besagten Höhe. Das ZDF hat die Forderungen zurückgewiesen.“ Man bitte um Verständnis, dass man sich „nicht weiter zu diesem Vorgang äußern“ wolle. Eine Anfrage beim Bundesinnenministerium zu dem Vorgang blieb ganz ohne Antwort.
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