Ukraine-Krieg – Mobilmachung in Russland: Erstmals schwangere Frau verurteilt

Die russische Mobilmachung für den Einsatz im Krieg gegen die Ukraine kennt offenbar keine Grenzen. Zum ersten Mal in Russland befand das Militärgericht der Wladikawkas-Garnison in der Republik Nordossetien-Alanien eine Militärangehörige, Unteroffizierin Madina Kabaloeva, für schuldig, weil sie sich der Mobilmachung entzogen hat. Das Justizkollegium für Strafsachen des Militärgerichts des Südbezirks habe das Urteil bestätigt, berichtet die russische Geschäftszeitung Kommersant.  

Die Frau wurde dem Bericht zufolge nach dem russischen Strafgesetzbuch wegen des „Nichterscheinens zum Dienst ohne triftigen Grund während der Mobilisierungszeit bei bewaffneten Konflikten oder Kampfhandlungen“ angeklagt. Es drohten ihr sieben bis zehn Jahre Haft.

Russland: Erstmals Frau wegen nicht Nichterscheinen zur Mobilmachung verurteilt – das steckt dahinter

Wie Kommersant schreibt, hatte Kabaloeva noch vor der Einleitung des Strafverfahrens die medizinische Abteilung ihrer Militäreinheit kontaktiert, von der sie eine Empfehlung zur vorübergehenden Befreiung vom Militärdienst aufgrund einer Schwangerschaft erhielt. Zudem ist Kabaloeva Mutter eines kleinen Kindes, das erst 2018 geboren wurde. Allerdings reichte alleine die Tatsache, dass sie auf Einberufung nicht vor der Führung der Militäreinheit erschien, für die strafrechtliche Verfolgung, wie die Zeitung erklärt. Die Frau gab vor Gericht zu, dass sie nicht zum Kommando der Militäreinheit erschienen war, rechtfertigte dies jedoch mit dem Vorliegen eines ärztlichen Attests. Sie sei zuversichtlich gewesen, dass die medizinische Abteilung ihrer Militäreinheit das Schreiben an ihre Vorgesetzten weiterleiten würde, heißt es.

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Der Militärstaatsanwalt akzeptierte diese Argumente jedoch nicht und forderte einen Schuldspruch gegen Kabaloeva. Er begründete diese Entscheidung damit, dass die Angeklagte den Militärdienst nicht aufgrund einer Schwangerschaft beendigt, also nicht gekündigt habe, sondern im Gegenteil weiterhin „die erforderliche Zulage bezogen und die verfügbaren Staatsleistungen genossen“ habe. Sie sei also trotz der vorübergehenden Befreiung vom Militärdienst eine Militärangehörige geblieben und müsse dafür Verantwortung tragen, argumentierte er.

„Abweichler“ unter den Militärangehörigen werden härter verfolgt

Das Gericht stimmte dem Staatsanwalt zu und ordnete Kabaloeva als „Kompromiss“ sechs Jahre Haft in einer Kolonie des Generalregimes zu. Da die Angeklagte jedoch ein minderjähriges Kind hat und zudem schwanger ist, wird die Vollstreckung des Urteils auf das Jahr 2032 verschoben, wenn die Kinder etwas älter sind. Der Anwalt der Frau will das Urteil noch anfechten. 

Russland hat nach der Teilmobilmachung im Herbst 2022 die entsprechenden Artikel des Strafgesetzes deutlich verschärft. Dies ermöglicht dem Staat, die sogenannten Abweichler vor allem unter den Militärangehörigen auch weiter härter strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie sich weigern, in den Krieg geschickt zu werden. Soldaten, die sich der Mobilmachung entziehen oder den Militärdienst freiwillig vor dem Ablauf des Vertrages aufgeben wollen, werden ebenfalls entsprechend verurteilt.

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